Sie haben bereits von dem unverbindlichen Erstgespräch Gebrauch gemacht und möchten mich nun als Ihren Steuerberater engagieren?

Dann freue ich mich sehr, Sie zeitnah persönlich kennenlernen zu dürfen!

Sie können zwischen folgenden Verträgen wählen:

 

Steuerberatungsvertrag - Einzelunternehmen

Steuerberatungsvertrag - Gesellschaften

Steuerberatungsvertrag - Privatpersonen

 

Selbstverständlich können Sie auch mehrere Servicekategorien beauftragen. Bitte senden Sie hierzu pro Servicekategorie eine separate Terminanfrage für ein persönliches Gespräch. Die Vertragsabschlüsse können anschließend natürlich im Rahmen eines Termins erfolgen.

Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular, um den gewünschten Auftragsumfang festzulegen und einen Terminwunsch für den Abschluss des Steuerberatungsvertrags zu bestimmen.

Vertragsauswahl:

I. Steuern (Einzelunternehmen):

Für welche Veranlagungszeiträume soll der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt werden (Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb)?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die der Erklärung zur Gewerbesteuer + Gewerbesteuerzerlegungserklärung (sofern erforderlich) erstellt werden?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr erstellt werden?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Prüfung der Steuerbescheide erfolgen?

Für welche Veranlagungszeiträume haben Sie eine Prüfungsanordnung für eine Außenprüfung (Betriebsprüfung) von der Finanzverwaltung erhalten?

II. Finanzbuchhaltung (Einzelunternehmen):

In welchem Umfang soll die Finanzbuchhaltung und / oder die steuerlichen Aufzeichnungen durch den Steuerberater erbracht werden?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen?

In welchem Umfang soll die Erstellung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater erbracht werden?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Erstellung eines Anhangs erfolgen?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz oder Ableitung des steuerlichen Ergebnisses vom Handelsbilanzergebnis erfolgen?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Erstellung der Planbilanz(en) erfolgen?

In welchem Umfang soll die Erstellung eines Zwischenabschlusses erfolgen?

In welchem Umfang soll die Erstellung einer Schlussbilanz durch den Steuerberater erbracht werden?

III. Lohnbuchhaltung (Einzelunternehmen):

In welchem Umfang soll die Erstellung von regelmäßig erforderlichen Lohnabrechnungen sowie hierzu ergänzende Anträge, Meldungen und Aufzeichnungen erbracht werden?

Möchten Sie zusätzlich folgende Services in Anspruch nehmen?

IV. Gründung (Einzelunternehmen):

V. Nachfolge (Einzelunternehmen):

Terminwunsch

I. Steuern (Gesellschaften):

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte erstellt werden (z.B. Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb)?

Für welche Veranlagungszeiträume soll der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt werden (Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb)?

Für welche Veranlagungszeiträume soll der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt werden (Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung)?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Körperschaftsteuererklärung erstellt werden?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die der Erklärung zur Gewerbesteuer + Gewerbesteuerzerlegungserklärung (sofern erforderlich) erstellt werden?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr erstellt werden?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Prüfung der Steuerbescheide erfolgen?

Für welche Veranlagungszeiträume haben Sie eine Prüfungsanordnung für eine Außenprüfung (Betriebsprüfung) von der Finanzverwaltung erhalten?

II. Finanzbuchhaltung (Gesellschaften):

In welchem Umfang soll die Finanzbuchhaltung und / oder die steuerlichen Aufzeichnungen durch den Steuerberater erbracht werden?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen?

In welchem Umfang soll die Erstellung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater erbracht werden?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Erstellung eines Anhangs erfolgen?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz oder Ableitung des steuerlichen Ergebnisses vom Handelsbilanzergebnis erfolgen?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Erstellung der Planbilanz(en) erfolgen?

In welchem Umfang soll die Erstellung eines Zwischenabschlusses erfolgen?

In welchem Umfang soll die Erstellung einer Schlussbilanz durch den Steuerberater erbracht werden?

III. Lohnbuchhaltung (Gesellschaften):

In welchem Umfang soll die Erstellung von regelmäßig erforderlichen Lohnabrechnungen sowie hierzu ergänzende Anträge, Meldungen und Aufzeichnungen erbracht werden?

Möchten Sie zusätzlich folgende Services in Anspruch nehmen?

IV. Gründung (Gesellschaften):

V. Nachfolge (Gesellschaften):

Terminwunsch

I. Allgemeine Beratung (Privatpersonen):

II. Steuererklärungen (Privatpersonen):

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Einkommensteuererklärung erstellt werden?

Für welche Einkunftsarten soll der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt werden?

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte erstellt werden?

III. Bescheidprüfung (Privatpersonen):

Für welche Veranlagungszeiträume soll die Prüfung der Steuerbescheide erfolgen?

IV. Sonstiges (Privatpersonen):

Sollen durch den Steuerberatungsvertrag auch steuerliche Angelegenheiten Ihres Partners / Ihrer Partnerin abgedeckt werden (z.B. Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer)?

Terminwunsch

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